Feuerwehr kann Übergreifen auf Nachbargebäude verhindern
Zunächst unter dem Stichwort „Garagenbrand“ ist die Feuerwehr Nordhorn am späten Samstagvormittag an das äußerste Ende des Löschbezirks der Kreisstadtfeuerwehr gerufen worden.
Noch auf der Anfahrt des Brandmeisters vom Dienst, konnte die Leitstelle dem Einsatzleiter neue, konkretere Angaben zu dem Brand geben: Es sollte ein Schuppen von etwa 5×5 Metern im Vollbrand stehen, angrenzende Gebäude sollten bereits in Mitleidenschaft gezogen worden sein.
Auf Grund der Lagemeldung ließ der BvD auf die Alarmstufe B4 erhöhen.
Vor Ort angekommen, stellte sich die Lage ähnlich wie beschrieben dar: Ein Schuppen war bereits komplett niedergebrannt, einer weiterer etwa gleich großer Schuppen war bereits durch die Beaufschlagung der Flammen deutlich in Mitleidenschaft gezogen worden. Eine angrenzende Scheune, in welcher im Obergeschoss Stroh eingelagert war, war ebenfalls bereits leicht in Mitleidenschaft gezogen worden. Der Schutz dieser Scheune war von nun an das Hauptaugenmerk der Einsatzkräfte.
Unter dem Einsatz von mehreren Atemschutztrupps, welche unter anderem eine Gasflasche aus dem Gebäude bergen mussten, konnte die Scheune jedoch gehalten werden. Der weitere Schuppen konnte ebenfalls, zwar mit Beschädigungen, gehalten werden.
Menschen oder Tiere kamen bei dem Brand nicht zu schaden.
Die Polizei übernahm noch an der Einsatzstelle die Ermittlungen nach der Brandursache.
Am Morgen war die Feuerwehr bereits zu einer Verpuffung in die Kurt-Huber-Straße gerufen worden.
Hier brauchten die Einsatzkräfte neben einer gründlichen Kontrolle des Hauswirtschaftsraumes jedoch nicht eingreifen.