Übergreifen auf Nachbarhaus verhindert – Brandobjekt vorerst unbewohnbar
Um genau 13:31 Uhr sind die Wachen am Richterskamp und an der Wietmarscher Straße der Ortsfeuerwehr Nordhorn am Montag zu einem Gebäudebrand in die Hennistraße alarmiert worden.
Umgehend machten sich ein Löschzug, bestehend aus KdoW (Kommandowagen), LF 20/16 (Löschgruppenfahrzeug), HRB 32 (Hubrettungsbühne) und HLF 20/16 (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug) auf den Weg zur Einsatzstelle im Stadtteil Blanke. Ergänzt wurde dieser im Verlaufe des Einsatzes durch ein LF 10/6 (Löschgruppenfahrzeug), sowie das TLF 24/50 (Tanklöschfahrzeug). Wie bei allen Einsätzen dieser Größenordnung in der Stadt Nordhorn, rückte ebenfalls der ELW 2 (Einsatzleitwagen) zum Einsatzort aus.
Dem Einsatzleiter stellte sich bei seinem Eintreffen die Lage folgendermaßen dar. Im Anbau einer Doppelhaushälfte ist ein Feuer ausgebrochen. Aus dem Fenster der sich im Anbau befindlichen Küche schlagen die Flamme weit hinaus. Das Feuer droht auf den Dachstuhl überzugreifen.
Personen befinden sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Haus. Diese sind bereits durch die Besatzung eines Streifenwagen der Nordhorner Polizei aus dem betroffenen Hauses gerettet worden. So kann sich der Angriffstrupp des LF 20/16 der Wache am Richterskamp komplett auf die Brandbekämpfung konzentrieren. Schnell können die Flammen eingedämmt und schließlich gelöscht werden. Langwieriger gestaltet sich die Suche nach Brandnester. Um diese aufzuspüren werden zahlreiche Dachpfannen vom Anbau entfernt. Mit insgesamt drei Wärmebildkameras werden so zahlreiche Glutnester entdeckt und gelöscht. Hierbei kommt die Hubrettungsbühne zum Einsatz. Gleichzeitig wird die betroffene Haushälfte mit einem Überdrucklüfter vom Brandrauch. Ebenfalls wird in der benachbarten Doppelhaushälfte ein Überdrucklüfter eingesetzt. Nach ca. 1,5 Stunden wird der Einsatz der Feuerwehr beendet. Trotz des schnellen Eingreifenes ist das Brandobjekt vorerst unbewohnbar. Die beiden unverletzten Bewohner, während des Einsatzes vom DRK-Rettungsdienst betreut, können vorerst nicht in ihr Wohnhaus zurückkehren.