Sehr oft bekommen wir an Einsatzstellen mit, dass die Bewohner in unserer Stadt meinen, wir wären eine Berufsfeuerwehr. Dem ist natürlich nicht so, wir sind freiwillige Feuerwehrleute, die ihren beruflichen Alltag wie jeder andere “Normalbürger” bestreiten. Um ein wenig Aufklärung zu leisten, haben wir diesen Menüpunkt mit aufgenommen, um einmal den Unterschied zwischen einer Freiwilligen Feuerwehr und einer Berufsfeuerwehr zu erläutern.
Eine Freiwillige Feuerwehr (FF) ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter neben einigen hauptamtlichen Kräften (in Nordhorn 2), zusammensetzt. Die Organisation, den Brandschutz größtenteils mit Freiwilligen Feuerwehren abzudecken, hat sich vor allem in den deutschsprachigen Ländern durchgesetzt, während in den meisten anderen Ländern andere Organisationsformen vorherrschen.
In Deutschland sind in Städten, Gemeinden und Ortschaften mit weniger als 100.000 Einwohnern in der Regel Freiwillige Feuerwehren für den Brandschutz zuständig. Diese sind generell Körperschaften öffentlichen Rechts und von den mancherorts privat gegründeten Feuerwehrvereinen zu unterscheiden. Aber auch in Städten mit einer Berufsfeuerwehr haben sich Freiwillige Feuerwehren als Unterstützung vielfach bis heute erhalten bzw. werden in Folge der kommunalen Finanzknappheit wieder verstärkt ausgebaut.
Am Anfang eines jeden Einsatzes der Feuerwehr steht die Alarmierung. Besonders bei Freiwilligen Feuerwehren stellt diese Alarmierung ein nicht zu unterschätzendes Problem dar, da die Mitglieder größtenteils nicht zentral erreichbar sind, sondern sich in der Regel an Plätzen befinden, die der Leitstelle nicht direkt bekannt sind, z. B. zu Hause, am Arbeitsplatz oder unterwegs. Die nun folgende Alarmierung kann durch unterschiedliche Alarmierungssysteme wie Sirenen oder per Funkmeldeempfänger durchgeführt werden.
Eine Berufsfeuerwehr (BF) ist eine öffentliche Feuerwehr. Sie besteht aus hauptamtlich arbeitenden Einsatzkräften des feuerwehrtechnischen Dienstes und hält mindestens einen Zug ständig besetzt. Die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr ist in dementsprechenden Ländergesetzen geregelt. In Nordrhein-Westfalen z. B. sind Berufsfeuerwehren nur in kreisfreien Städten zwingend vorgeschrieben (§ 10 Abs.1 Satz 2FSHG), in vielen anderen Bundesländern sind alle Städte ab einer Größe von 100.000 Einwohnern (Rheinland Pfalz: 90.000 Einwohner; Schleswig-Holstein: 80.000 Einwohner; Baden-Württemberg 100.000 Einwohner, Befreiung aber bis 150.000 Einwohner möglich) verpflichtet eine Berufsfeuerwehr einzurichten (bzw. sich durch eine entsprechende Ausnahmegenehmigung von dieser Verpflichtung entbinden zu lassen).